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Erdung von Balkonkraftwerken

In Österreich gelten für die Erdung von Balkonkraftwerken ähnliche Regelungen wie in Deutschland.

Grundsätzliche Verpflichtung:

Die Erdung eines Balkonkraftwerks ist in Österreich grundsätzlich vorgeschrieben, unabhängig von der Leistung der Anlage oder der Art des Anschlusses.

Ausnahmen:

Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen:
Um Sicher zu gehen ob oder welche Ausnahme besteht ist es am Besten dazu einen Fachmann zu fragen. Entweder von der Firma prüfen lassen, welche das Balkonkraftwerk einbaut. Oder (was man sowieso machen sollte) die Elektrikfirma fragen, welche die Steckdose für den Anschluss prüft,

Empfehlung:

Es wird grundsätzlich empfohlen, alle Balkonkraftwerke zu erden, selbst wenn dies nicht vorgeschrieben ist.

Die Erdung bietet zusätzlichen Schutz für Mensch und Anlage und trägt zur Vermeidung von Bränden und anderen Schäden bei.

Erdungsverfahren:

Die Erdung eines Balkonkraftwerks in Österreich erfolgt in der Regel auf die gleiche Weise wie in Deutschland.

Dabei wird eine korrekt Dimensionierte Erdungsleitung vom Wechselrichter der Anlage an einen Erdungspunkt im Haus angeschlossen. Der Erdungspunkt muss fest mit dem Erdpotential verbunden sein.

Zusammenfassend:

Die Erdung eines Balkonkraftwerks ist in Österreich grundsätzlich vorgeschrieben.
Es gibt einige wenige Ausnahmen von dieser Regelung.
Die Erdung bietet zusätzlichen Schutz für Mensch und Anlage und wird daher grundsätzlich empfohlen.
Die Erdung sollte von einem Elektrofachmann durchgeführt werden.

Weitere Informationen:

https://www.photovoltaikforum.com/board/60-%C3%B6sterreich/

http://www.nextrosolar.com/

https://konsument.at/solaranlagen-zum-einstecken

Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992): Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) – JUSLINE Österreich
Niederspannungsanlagenverordnung 2012 (NSAV 2012): https://www.ris.bka.gv.at/
Website des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik (ÖVE): https://www.ove.at/
Website der Energie Control Austria (E-Control): https://www.e-control.at/en/econtrol/unternehmen/unser-auftrag
Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): https://www.bmwk.de/

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